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Hygieneplan der DLRG Schwetzingen- Oftersheim- Plankstadt e.V.

zur Durchführung von Schwimm- und Rettungsschwimmtrainings in der Nordstadtschwimmhalle Schwetzingen und der Schwimmhalle in Plankstadt unter den Bedingungen der Verordnungen des Landes zur Eindämmung von COVID-19

Stand 03.03.2022

letzte Änderungen: A.1.2, A.6, A.7, B.1, D.8, F.1, F.10, F.13

 

A. Allgemeines

A.1 Teilnahme- und Betretungsverbot

A.1.1 Ausschluss / Betretungsverbot:

Personen,

  1. die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  3. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust (siehe CoronaVO §4), aufweisen.

dürfen das Schwimmbad, einschließlich aller Nebenräume, gleich aus welchem Grund, nicht betreten. Dies gilt ins besonders für Teilnehmer, Ausbilder, Ausbildungshelfer und Eltern der Teilnehmer.

 

A.1.2 2-G-Regelung

Am Training / der Ausbildung teilnehmen dürfen nur Personen, die entweder genesen oder geimpft sind. Näheres regelt die Corona-Test-Ordnung der DLRG Schwetzingen.

Über den 2-G-Status ist ein, nach CoronaVO gültiger, Nachweis zu erbringen.

Dies gilt auch für Ausbilder und Ausbildungshelfer.

 Die 2-G-Regelung gilt unabhängig davon, ob sich Baden-Württemberg in der Warn- oder Alarmstufe befindet.

 

A.2 Minimierung der Anzahl der Anwesenden:

Während des Trainings dürfen sich nur unbedingt notwendige Personen in der Schwimmhalle (einschließlich aller Räume) aufhalten. Dies sind ins besonders die Teilnehmer/-innen, die Ausbilder und Ausbildungshelfer sowie wie Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes (zur Überwachung des Trainingsbetriebs). Explizit untersagt ist der Aufenthalt von Eltern und Freunden der Teilnehmer.

Ausgenommen hiervon ist je ein Elternteil, dass seinem Kind, als Teilnehmer des Anfängerschwimmkurses beim umkleiden hilft. Nach dem Umkleiden müssen die Eltern die Halle unverzüglich verlassen.

Kontakte und Gespräche direkt vor und nach den Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur kurzzeitig und allein gestattet.

Ein Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu allen Personen ist einzuhalten.

 

A.3 Trainer / Ausbilder:

Das Training wird von minimal 2 Personen (gleichzeitig), maximal 10 durchgeführt. Davon ist mindestens einer Ausbilder, die restlichen Personen können Ausbildungshelfer sind.

Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituation.

(Zur besseren Lesbarkeit werden im folgenden Ausbilder und Ausbildungshelfer zusammengefasst als Ausbilder bezeichnet.)

 

A.4 Ausstattung des Schwimmbades:

Alle Waschbecken in der Schwimmhalle (in den Umkleiden, den Toiletten, der Aufsichtskabine) werden mit Seife und Papierhandtüchern ausgestattet. (==> Aufgabe Stadt Schwetzingen)

 

A.5 Ausrüstung für den Notfall:

Die DLRG hält für medizinische Hilfeleistungen vor:

  • Einmalhandschuhe
  • Beatmungshilfe mit Hygienefilter
  • Larynxtubus, Beatmungsfilter und Beatmungsbeutel

Der Zweck dieser Ausrüstung ist der maximal mögliche Infektionsschutz bei Hilfeleistungen, ins besonders auch bei der Wiederbelebung.

 

A.6 Hinweisschilder

Am Eingang zur Schwimmhalle, an den Umkleiden, an den Duschen, an den Toiletten werden Hinweisschilder zu den grundsätzlichen Verhaltensweisen aufgehängt.

 Der Hygieneplan wird im Schwimmbad ausgehängt.

 

A.7 Reinigung:

A.7.1 Sitz- und Liegeflächen, Handläufe an Beckenleitern sowie Barfuß- und Sanitärbereiche werden täglich gereinigt. (==> Aufgabe Stadt / Gemeinde)

A.7.2 Handläufe an Beckenleitern sind mehrmals täglich zu reinigen. Dies sollte nach jeder Trainingseinheit erfolgen. Die unter tägliche Reinigung erfolgt durch den Ausbilder.

A.7.3 Das Reinigungsmittel muss alkalisch oder sauer sein.

A.7.4 Beim Einsatz von Desinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass dieses "begrenzt viruzid" oder "viruzid" wirksam ist.

 

A.8 Verantwortlichkeiten:

Der Ausbilder der jeweiligen Trainingseinheit hat die Umsetzung des Hygieneplans (inkl. Anwesenheitslisten) sicherzustellen.

Die technische Leitung überwacht durch Stichprobenkontrollen die korrekte Umsetzung des Hygieneplans.

 

A.9 Maximale Anzahl von Personen im Wasser

Die maximale Personenzahl im Wasser ist 20 Personen.

Entsprechend ist auch die maximale Teilnehmerzahl in unseren Schwimm- und Rettungsschwimmkursen 20 Personen.

Aufgrund der begrenzten Größe der Umkleiden, ist die Teilnehmerzahl auf 10 weibliche Personen und 10 männliche Personen begrenzt. Angehörige des Geschlechts Divers werden zu der Personengruppe gezählt, mit der sie zusammen die Umkleide benutzen.

Die Einhaltung der maximalen Personenzahl wird durch den Ausbilder mit der Teilnehmerliste beim Einlass kontrolliert.

 

A.10 Wo immer dies möglich ist, werden die Türen innerhalb der Schwimmhalle offen gelassen, um den Kontakt mit der Tür / Türklinke zu vermeiden. Dies gilt ins besonders für die Türen zwischen Umkleide und Becken, Umkleide und Dusche sowie Umkleide und Toilettenraum.

 

A.11 Es ist grundsätzlich immer ein Abstand von 1,5m zur nächsten Person einzuhalten. Wir empfehlen im Regelfall mindestens 2m.

 

A.12 Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten.

 

A.13 Soweit das Tragen einer Maske erforderlich ist, so hat diese §3 der Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg zu erfüllen (d.h. FFP2-Maske).

 

B. Vor dem Training

B.1 Anmeldepflicht und Anwesenheitslisten

Die Teilnehmer am Training müssen sich über die Homepage der DLRG Ortsgruppe für das jeweilige Training anmelden. Mit der Anmeldung ist der Hygieneplan bekannt zu geben, die Einhaltung ist durch den Teilnehmer zu bestätigen. Die Anmeldung enthält mindestens Name, Anschrift, Telefonnummer.

Der Ausbilder kontrolliert die tatsächliche Anwesenheit anhand der Anmeldeliste. Die Anwesenheitsliste ist zum Zwecke der Rückverfolgung von Infektionsketten für den gesetzlich festgelegten Zeitraum aufzubewahren.

 

B.2 Datenschutz: Alle Teilnehmer stimmen mit der Anmeldung der Speicherung Ihrer Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Anwesenheit) zum Zwecke der Rückverfolgung von Infektionsketten für den gesetzlich festgelegten Zeitraum zu.

Die Verantwortung für die fristgerechte Vernichtung der Anwesenheitslisten trägt die technische Leitung. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 4 Wochen nach Ende des Schulhalbjahres.

 

B.3 Die Teilnehmer erscheinen pünktlich, nicht wesentlich zu früh und vor allem nicht zu spät zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training. Verspätete Teilnehmer werden nicht mehr ins Bad gelassen.

 

B.4 Die Teilnehmer tragen ihre Schwimmbekleidung bereits vor dem Training unter ihrer normalen Straßenkleidung um den Vorgang des Umziehens vor Ort auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

B.5 Der Ausbilder erstellt vor dem Training einen Trainingsplan. Der Trainingsplan berücksichtigt ins besonders die Abstandsgebote dieses Hygieneplans.

 

C. Gänge, Foyer

C.1 Die Außentür zum Foyer ist geschlossen zu halten, damit der Ausbilder jederzeit die Anzahl und die Identität der im Bad befindlichen Personen kennt.

 

C.2 Die Teilnehmer warten vor Beginn des Trainings im Freien vor der Schwimmhalle unter Einhaltung des 1,5m Sicherheitsabstandes.

 

C.2a Der Ausbilder kontrolliert die Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmer (entsprechend der Vorgaben unserer Corona-Test-Ordnung), sowie die Anwesenheit, der einzelnen Teilnehmer vor der Schwimmhalle.

 

C.3 Der Ausbilder lässt die Teilnehmer gemeinsam durch Öffnen der Außentür ins Bad. Die Teilnehmer gehen nacheinander im Abstand von mind. 1,5m durch Foyer und Gang in die Umkleide.

 

C.4 Im Foyer und im Gang tragen die Teilnehmer eine FFP2-Maske. Der Ausbilder kontrolliert die Maskenpflicht beim Einlass ins Bad.

 

C.5 Nach dem Training und dem Verlassen der Umkleide verlassen die Teilnehmer einzeln und unverzüglich den Gang und das Foyer. Sollten sie nicht allein im Gang sein, so ist ein Mindestabstand von 1,5m zum Vordermann einzuhalten.

 

C.6 Nach dem Verlassen des Bades / Foyers verlassen die Teilnehmer unverzüglich das Schulgelände.

 

C.7 Um Gegenverkehr im Gang zu vermeiden, bei dem der Mindestabstand unterschritten werden könnte, kann der Gang nur zeitlich versetzt in je eine Richtung genutzt werden. Der Ausbilder regelt den Einlass ins Bad (B.3) so, dass Teilnehmer nur dann die Halle betreten dürfen, wenn beide Umkleiden leer sind und alle vorherigen Teilnehmer das Bad verlassen haben.

 

D. Umkleiden

D.1 Die Teilnehmer waschen sich direkt nach dem Betreten des Bades an den Waschbecken in der Umkleide die Hände gründlich mit Wasser und Seife.

 

D.2 In den Umkleiden dürfen sich maximal 10 Personen pro Sammelumkleide gleichzeitig aufhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Teilnehmer gleichmäßig mit maximalen Abständen in der Umkleide verteilen – maximal 5 Personen rechts, maximal 5 Personen links.

 

D.3 (entfällt)

 

D.4 Die Teilnehmer ziehen sich ohne Verzögerung um und verlassen danach ohne Verzögerung die Umkleide.

 

D.5 Die notwendigen Wege in der Umkleide passieren die Teilnehmer mit maximalem Abstand.

 

D.6 Nicht notwendige Gespräche in der Umkleide sind zur Vermeidung von Aerosolbildung zu unterlassen.

 

D.7 Für das Umziehen vor dem Training (Einlass ins Bad bis zum Duschen) stehen den Teilnehmern 5 Minuten zur Verfügung. Für das Umziehen nach dem Schwimmen (abtrocknen, Anziehen) stehen den Teilnehmern 10 Minuten zur Verfügung. Daraus resultiert eine Pause zwischen den Trainingsgruppen im Becken von 15 Minuten. Diese strenge Zeitvorgabe ist leider erforderlich, um Begegnungen unterschiedlicher Trainingsgruppen in der Umkleide und die Gängen zu verhindern.

 

D.8 Die technische Lüftung der Umkleide wird mit maximal möglichem Luftaustausch betrieben. (==> Aufgabe Stadt / Gemeinde)

 

D.9 (entfällt)

 

D.10 Im Gang zwischen Umkleide, Schwimmhalle, Dusche und WC achten die Teilnehmer selbstständig darauf, dass kein Gegenverkehr entsteht. Falls erforderlich, was im normalen Ablauf jedoch nicht vorkommen sollte, weichen sich die Teilnehmer in Richtung Schwimmhalle oder Umkleide aus, sodass ein 1,5m Abstand jederzeit gewährleistet ist.

 

E. Duschen

E.1 Die Teilnehmer duschen vor der Benutzung des Schwimmbeckens gründlich.

 

E.2 Nach dem Training können die Teilnehmer zügig duschen,

 

E.3 In den Duschen dürfen sich pro Raum maximale 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Teilnehmer warten eigenverantwortlich vor der Dusche, unter Einhaltung eines 1,5m Abstandes, bis diese frei ist.

 

E.4 Es darf nur eine Dusche pro Wandseite genutzt werden. Der Abstand zwischen den Duschen ist maximal zu wählen.

 

 F. Schwimmbecken

F.1 Schwimmunterricht findet in getrennten Bahnen statt. Die Teilnehmer verteilen sich gleichmäßig auf alle Bahnen.

Alternativ kann in einem großen Kreis am Beckenrand geschwommen werden.

Aufschwimmen und Überholen sind zu vermeiden.

 

Wird das Becken für Anfängerschwimmkurse benutzt, kann die Wasserfläche im gesamten, ohne Bahnen verwendet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass zwischen den Teilnehmern ein ausreichender Abstand sichergestellt ist.

 

F.2 (entfällt)

 

F.3 Das Becken wird immer durch einen Sprung ins Wasser auf der eigenen Bahn betreten.

 

F.4 Das Verlassen des Wassers sollte innerhalb der eigenen Bahn erfolgen.

Beim Verlassen des Beckens und beim Aufenthalt an Land ist immer ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Hierfür nutzen die Teilnehmer die volle Fläche um das Becken herum.

 

F.5 Überholen und Überrunden anderer Teilnehmer ist zu vermeiden. Ggf. Kann ein langsamer Teilnehmer unter Beachtung eines 1,5m Abstands kurz das Becken verlassen, um schnellere Teilnehmer vorbei zulassen.

 

F.6 Zum Vordermann ist auf der Bahn ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Empfohlen wird ein Abstand von 3m, da hier Geschwindigkeitsunterschiede besser ausgeglichen werden können.

 

F.7 Der Ausbilder verteilt die Teilnehmer nach ihrer Geschwindigkeit auf die Bahnen, sodass auf jeder Bahn ein möglichst einheitliches Leistungsniveau herrscht.

 

F.8 Der Teilnehmeraufenthalt am Beckenrand ist so kurz wie möglich zu halten. Dabei ist immer ein Mindestabstand zu anderen Personen vom 1,5m einzuhalten.

 

F.9 Der Hautkontakt mit Oberflächen z.B. Scheiben oder Wänden, ausgenommen Beckenrand und Fußboden, sollte vermieden werden.

 

F.10 Auf den Wärmebänken ist ein Abstand von 1,5m zwischen den Personen einzuhalten.

 

F.11 Die Schwimmübungen sollten mit korrekter Atemtechnik durchgeführt werden, da hier in der Regel das Ausatmen ins Wasser erfolgt, was die Infektionsgefahr deutlich reduziert.

 

F.12 Nach den aktuellen Erkenntnissen ist eine Ansteckung über das gechlorte Beckenwasser unmöglich.

 

F.13 Bei Ansprachen des Ausbilders hat dieser darauf zu achten, dass es nicht zu unzulässigen Ansammlungen am Beckenrand oder an Land kommt. Hierbei ist immer ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5m zu waren!

 

F.14 Übungen und Aktivitäten bei den es zu Körperkontakt kommt / kommen kann, z.B. Transportieren oder Schleppen, sind im Umfang eines normalen Trainingsbetriebs (übliche Sport-, und Übungssituationen) und falls es hierfür keine alternative Übung gibt, erlaubt.

Für diese Übungen sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

 

F.15 Werden Schwimm- und Trainingsutensilien verwendet, ist auf einen Bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien zu achten. Eine Verwendung bei der es zu einem Kontakt zu Schleimhäuten (z.B. Mund, Nase) kommen könnte, ist strikt untersagt. Schwimm- und Trainingsutensilien sind vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen.
Werden Tauchringe oder Tauchtore verwendet, so müssen diese die komplette Trainingseinheit unter Wasser verbleiben, sodass die Oberflächen nicht kontaminiert werden können.
Bei Schwimmbrillen, Taucherbrillen und Schnorcheln dürfen ausschließlich Teilnehmer eigene verwendet werden. Eine Lagerung Teilnehmer eigener Utensilien in der Schwimmhalle ist unzulässig.
Die Verwendung der HLW-Übungsphantome ist nur in Rücksprache mit einem Erste-Hilfe-Ausbilder der Ortsgruppe und mit einem gesonderten Hygieneplan erlaubt, der die Empfehlungen der DGUV und der Empfehlungen des DLRG LV berücksichtigt.

 

F.16 Im Aufsichts-/Sanitätsraum darf sich nur ein Ausbilder gleichzeitig aufhalten. Der Aufenthalt dort ist für Teilnehmer nicht gestattet. Im Fall einer medizinischen Versorgung ist diese Regel selbstverständlich aufgehoben.

 

G. Toiletten

G.1 In den Toiletten darf sich pro Raum maximal 1 Person gleichzeitig aufhalten. Die Teilnehmer warten eigenverantwortlich davor, unter Einhaltung eines 1,5m Abstandes, bis diese frei ist.

 

G.2 Nach Benutzung der Toilette sind die Hände gründlich mit Seife zu Waschen.

 

G.3 Soweit der Nutzer trocken ist, ist sicherheitshalber eine FFP2-Maske zu tragen.

 

H. Verstöße

Bei Verstößen gegen den Hygieneplan hat eine Belehrung und Ermahnung durch den Ausbilder zu erfolgen. Bei mehrmaligen oder vorsätzlichen Verstößen erfolgt der Ausschluss aus dem Training.

 

i. Gültigkeit

Der Hygieneplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Hygieneplan ist bei Änderungen oder Aufhebung der "Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport“ in der ab 23. Februar 2022 gültigen Fassung zu überprüfen und ggf. anzupassen oder aufzuheben. Gleiches gilt, falls neue Gesetzte oder Vorordnungen zur Bekämpfung des CoVid-19 erlassen werden, die den Schwimmhallenbetrieb tangieren.

 

J. Anmerkungen

J.1 Dienstbetrieb:

Die Durchführung von Rettungsschwimmausbildungen, Trainings und Wiederholungsprüfungen für Rettungsschwimmer dient dem Zweck der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in der Wasserrettung und stellt entsprechend dem Schriftverkehr mit dem Landesinnenminister einen Dienstbetrieb in der Wasserrettung (im Sinne CoronaVO) dar.

 

J.2 Verweise:

Bei der Erstellung dieses Dokument wurde berücksichtigt:

 1) “Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport vom 23.02.2022”: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

 2) “Corona-Verordnung (CoronaVO) in der ab 23.02.2022 gültigen Fassung”: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

4) "DSV-Leitfaden, Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben schaffen" Quelle: www.dropbox.com/s/wphykkcjf4h88bl/01_DSV-Leitfaden-Endfassung.pdf

5) Der Hygieneplan basiert in einigen Punkten auf der zum 16.09.2021 aufgehobenen „Corona-Verordnung Bäder und Saunen“ des Landes Baden-Württemberg, soweit diese sich nicht mit der aktuellen CoronaVO widersprechen.

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