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Was ist die Jugendhauptversammlung?

In unserer Ortsgruppe gibt es eine eigenständige Organisationseinheit: Die Jugend

Unsere Jugend verfügt eine weitrechende Unabhängigkeit vom Gesamtvorstand. So kommt es dass auch die Jugend über eine eigne Kasse, einen eigenen Jugendvorstand verfügt.

Damit ist gewährleistet, dass auch unsere jüngeren Mitglieder immer Gehör finden.

Um diese demokratische Einrichtung zu wählen und zu kontrollieren hat die Jungend eine eigene Hauptversammlung.

 

Die Jugend-Hauptversammlung läuft meist nach einem bestimmten, in der Jugendordnung festgelegten und vom Autor leicht kommentierten Schema ab:

  • Jugendvorstand berichtet über seine Arbeit
  • Jugendkassenwart berichtet über seine Arbeit, legt Bilanz der Vermögenswerte vor
  • Der Kassenprüfer legt seinen Bericht ab und stellt damit in Regelfall den ordnungsgemäßen Zustand der Kasse fest (alle Einnahmen und Ausgaben wurden geprüft, es wurden keine Fehlbeträge festgestellt)
  • Mitglieder der DLRG-Jugend können Fragen stellen und Anregungen für die nächste Wahlperiode geben (wird selten genutzt)
  • Jugendvorstand und Kassenwart werden von der Versammlung entlastet (= jeder war mit der Arbeit des Vorstands zufrieden, alle Unklarheiten sind geklärt, es gibt keine offenen Punkte in der Arbeit des Jugendvorstands), meist stellen die Kassenprüfer den Antrag zur Entlastung
  • Neuer Jugendvorstand wird gewählt (Spannung...gibt es meist nicht)
  • Neuer Jugendvorstand schließt die Versammlung und bedankt sich vorher für das Vertrauen der Wähler

Nun ja...Dafür, das hier die DLRG-Jugend ihr Schicksal für das nächste Jahr bestimmen kann, nutzt sie diese Möglichkeit nicht besonders ausgiebig. Oder vielleicht sind ja auch alle rundum zufrieden? Die Bilanz der letzten Jugend-Hauptversammlungen sah jedenfalls so aus, daß ganze 5% der Mitglieder der DLRG-Jugend die Chance genutzt haben, sich zu informieren und mitzuwählen.

 

Und wer ist nun wahlberechtigt? Wählen kann jedes Mitglied der DLRG-Jugend ab 10 Jahren. Gewählt werden kann man ab 16 Jahren (passives Wahlrecht) Sprich: jeder, der eine Einladung erhält, darf zumindest wählen!

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